EHBS Ingenieure

Brandschutzbeauftragte

IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH

     Pro­fi­tie­ren Sie vom Fach­wis­sen & der Erfah­rung unse­rer Exper­ten 

    Prag­ma­ti­sche und wirt­schaft­li­che Lösun­gen

     Dank unse­rer Exper­ten kön­nen Sie sich ent­spannt zurück­leh­nen 

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE

Jahr für Jahr geht in Deutsch­land ein volks­wirt­schaft­li­ches Ver­mö­gen von meh­re­ren Mil­li­ar­den Euro sprich­wört­lich in Rauch und Flam­men auf. Vie­le Unter­neh­men unter­schät­zen häu­fig die Bedeu­tung des Brand­schut­zes und zah­len dafür mit­un­ter einen hohen Preis. Teil­wei­se kann das für den Unter­neh­mer auch recht­li­che Fol­gen haben. Denn: Der Unter­neh­mer ist für den Schutz der Arbeit­neh­mer und den Schutz der Sach­gü­ter ver­ant­wort­lich, kann sich aller­dings zur fach­li­chen Unter­stüt­zung eines Brand­schutz­be­auf­trag­ten bedie­nen. Unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen ist die­ser sogar vor­ge­schrie­ben. Legen Sie daher Wert auf eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung und Betreu­ung durch einen kom­pe­ten­ten Brand­schutz­be­auf­trag­ten.

Die Bera­tung von Unter­neh­men im Brand­schutz ist eine unse­rer Kern­kom­pe­ten­zen. Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen des vor­beu­gen­den Brand­schut­zes und der betrieb­li­chen Gefah­ren­ab­wehr. Wir bie­ten Ihnen anlass­be­zo­ge­ne Bera­tun­gen sowie eine umfas­sen­de Betreu­ung auf Grund­la­ge eines indi­vi­du­el­len Bera­tungs­ver­tra­ges als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter.

weitere Leistungen

DAS BIETEN WIR IHNEN

Bera­tung heißt für uns ver­ste­hen. Die Bera­tung von Unter­neh­men im Brand­schutz ist eine unse­rer Kern­kom­pe­ten­zen. Wir bera­ten Sie in allen Fra­gen des vor­beu­gen­den Brand­schut­zes und der betrieb­li­chen Gefah­ren­ab­wehr. Das Team der EHBS Knecht unter­stützt Sie durch Exper­ti­se dar­in, sämt­li­che brand­schutz- und sicher­heits­tech­ni­schen Vor­ga­ben umzu­set­zen. Durch die exter­ne und unab­hän­gi­ge Betreu­ung gelingt es uns, spe­zi­fi­sche Gefähr­dun­gen schnell und prä­zi­se zu erken­nen und eine jeweils ange­mes­se­ne, wirt­schaft­li­che, aber auch prag­ma­ti­sche Lösung zu fin­den. Neh­men auch Sie Ihre Ver­ant­wor­tung wahr und legen das The­ma Brand­schutz in pro­fes­sio­nel­le Hän­de!

Individuelle Brandschutzordnungen 

Die Brand­schutz­ord­nung muss stets auf einem aktu­el­len Stand gehal­ten wer­den und ist min­des­tens alle 2 Jah­re von einer sach­kun­di­gen Per­son zu über­prü­fen. Wir über­neh­men die­se Auf­ga­be für Sie.

Auf Grund­la­ge der von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen erstel­len wir Ihnen eine indi­vi­du­el­le Brand­schutz­ord­nung. Wenn Sie bereits im Besitz einer Brand­schutz­ord­nung sind, füh­ren wir die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung, Aktua­li­sie­rung und gege­be­nen­falls Anpas­sung an die aktu­el­le DIN 14096 durch.

Wir helfen Ihnen

  • Bege­hung des Objek­tes zum Ken­nen­ler­nen der ört­li­chen Gege­ben­hei­ten und zur Bestands­auf­nah­me
  • Erar­bei­tung der not­wen­di­gen Detail­in­for­ma­tio­nen auf Grund­la­ge eines Fra­ge­bo­gens und eines Gesprä­ches vor Ort
  • Ggf. not­wen­di­ge Abspra­chen mit der Bau­auf­sicht oder der Feu­er­wehr
  • Erstel­lung der Brand­schutz­ord­nung nach DIN 14096 Teil A, B und ggf. Teil C.
  • Bespre­chung der Brand­schutz­ord­nung als Vor­be­rei­tung der Frei­ga­be und Ver­öf­fent­li­chung
  • Ggf. Lie­fe­rung und Mon­ta­ge der Brand­schutz­ord­nung Teil A (Aus­hang)

Sie möch­ten mehr über die Brand­schutz­ord­nung wis­sen? Dann schau­en Sie in unse­rem EHBS-Wiki nach.

Die Schnittmenge von Brandschutz und Arbeitssicherheit

Der orga­ni­sa­to­ri­sche Brand­schutz über­schnei­det sich in vie­len Punk­ten mit dem Bereich der Arbeits­si­cher­heit. Um in Detail­fra­gen des Brand­schut­zes die Gefähr­dun­gen fach­ge­recht beur­tei­len zu kön­nen, bedarf es ent­spre­chen­der Kennt­nis­se im vor­beu­gen­den Brand­schutz. Der Arbeit­ge­ber kann die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung selbst durch­füh­ren oder ande­re fach­kun­di­ge Per­so­nen, zum Bei­spiel Sicher­heits­fach­kräf­te oder Brand­schutz­be­auf­trag­te – wie uns –  beauf­tra­gen. Die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und die Umset­zung der Ergeb­nis­se ver­blei­ben beim Arbeit­ge­ber. Daher soll­ten ins­be­son­de­re Abwei­chun­gen von den Arbeits­stät­ten­richt­li­ni­en aus­führ­lich begrün­det wer­den.

Wir helfen Ihnen (rechts-)sicher zu sein

Im Bereich des Brand­schut­zes sind ins­be­son­de­re Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen gesetz­lich ver­pflich­tend durch­zu­füh­ren, wenn es zu Abwei­chun­gen von den Vor­ga­ben der Arbeits­stät­ten­richt­li­ni­en kommt. Unse­re Erfah­rung zeigt, in der Pra­xis kommt es bei fol­gen­den Punk­ten häu­fig zu Abwei­chun­gen, wel­che eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung erfor­der­lich machen:

  • Ver­wen­dung “alter” Sym­bo­le für Feu­er­lö­scher und Ret­tungs­we­ge
  • Auf­schlag­rich­tung von “Flucht­tü­ren” ent­ge­gen der Flucht­rich­tung
  • feh­len­de Sicher­heits­be­leuch­tung in Arbeits­stät­ten
  • Mon­ta­ge­hö­he von Feu­er­lö­schern über 1,20m Griff­hö­he
  • und vie­les mehr

Doch auch wenn alle Vor­ga­ben der Richt­li­ni­en ein­ge­hal­ten wer­den, sind Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen erfor­der­lich. So müs­sen bei­spiels­wei­se gemäß ASR A2.2 die Auf­stell­or­te der Feu­er­lö­scher hin­sicht­lich gefähr­den­der Ein­flüs­se auf die Gerä­te, bei­spiels­wei­se durch Wit­te­rungs­ein­flüs­se, UV-Strah­lung, oder Erschüt­te­run­gen bewer­tet wer­den. Wir über­neh­men die Durch­füh­rung von Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen fach­ge­recht und mit dem nöti­gen Brand­schutz-Fach­wis­sen. Außer­dem kön­nen wir even­tu­el­le Abwei­chun­gen von den Arbeits­stät­ten­richt­li­ni­en aus­führ­lich begrün­den.

DAS BIETEN WIR IHNEN

Sie möch­ten Ihr Unter­neh­men mit Feu­er­lö­schern aus­stat­ten oder über­prü­fen, ob Ihre Aus­stat­tung aus­rei­chend ist? Die Ermitt­lung der not­wen­di­gen Lösch­mit­tel­ein­hei­ten ist in Deutsch­land lei­der so kom­pli­ziert wie in kei­nem ande­ren Land der Welt. Wir füh­ren die­se ger­ne für Sie durch und bera­ten Sie hin­sicht­lich dem geeig­ne­ten Lösch­mit­tel und der rich­ti­gen Stand­or­te der Feu­er­lö­scher. Die Lösch­mit­tel­ein­hei­ten­be­rech­nung erfolgt auf Grund­la­ge der tech­ni­schen Regeln für Arbeits­stät­ten (ASR) A 2.2 „Maß­nah­men gegen Brän­de“.

Ihre vorteile auf einen Blick

SO GEHT’S WEITER:

1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Gemein­sam iden­ti­fi­zie­ren wir, was Sie beschäf­tigt und was Sie wirk­lich brau­chen.

2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN

Unser Exper­ten­team erar­bei­tet Ihren indi­vi­du­el­len Plan und stellt Ihnen die pas­sen­den Vor­ge­hens­wei­sen und Pro­duk­te vor.

3. ANGEBOT

Wir ste­hen für abso­lu­te Trans­pa­renz. Daher erhal­ten Sie von uns ein detail­lier­tes Ange­bot zum Pro­jekt.

4. VOR ORT TERMIN

Wir schau­en uns gemein­sam die Gege­ben­hei­ten vor Ort an und bespre­chen gemein­sam das wei­te­re Vor­ge­hen.

5. AUSFÜHRUNG

Leh­nen Sie sich zurück — wir lei­ten alles Nöti­ge in die Wege und küm­mern uns um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf.

6. ABSCHLUSS

Ihr Pro­jekt ist abge­schlos­sen! Sie haben wei­te­re Fra­gen? Auch nach Abschluss des Pro­jek­tes ste­hen wir Ihnen bera­tend zur Sei­te.

gehen sie auf nummer sicher

DESWEGEN sind wir ihr  partner für sicherheit und brandschutz

EHBS Knecht Thomas und Steffi Knecht
RALF QUISINSKY Gesell­schaf­ter Sost­mei­er Trans­port & Logis­tik

Seit nun­mehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Berei­chen Arbeits- und Brand­schutz. Hier­bei steht vor allem die Tätig­keit als Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und als Brand­schutz­be­auf­trag­ter im Vor­der­grund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter ande­rem Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen und Betriebs­an­wei­sun­gen, unter­weist unse­re Mit­ar­bei­ter, unter­stütz uns aber auch bei der brand­schutz­tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on und sorgt dafür dass die­se immer dem neu­es­ten Stand ent­spricht. Ganz all­ge­mein ste­hen sie uns auch bei recht­li­chen Fra­gen immer bera­tend zur Sei­te.

ANDREAS GIEGERICH (LEITUNG FACILITY-MANAGEMENT BANKHAUS METZLER)

“Herr Knecht betreut uns als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter. Neben den regel­mä­ßi­gen Bege­hun­gen unter­stützt er uns bei der Ver­bes­se­rung des Brand­schut­zes in unse­ren Lie­gen­schaf­ten. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re die Erstel­lung spe­zi­el­ler Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen, die Fort­schrei­bung unse­rer Brand­schutz­ord­nung sowie die regel­mä­ßi­ge Durch­füh­rung von Eva­ku­ie­rungs­übun­gen und Brand­schutz­hel­fer­schu­lun­gen. Bei der Zusam­men­ar­beit über­zeug­ten uns vor allem die fach­li­che Kom­pe­tenz sowie die Zuver­läs­sig­keit.”

MICHAEL KREFT VON BYERN Direk­tor Was­ser­park Rulan­ti­ca

Im Rulan­ti­ca steht für uns neben dem Bade­spaß die Sicher­heit der Gäs­te an obers­ter Stel­le. Die­se soll­te auch in außer­ge­wöhn­li­chen Situa­tio­nen wie einem Brand­alarm stets gewähr­leis­tet sein. Daher haben wir mit den Exper­ten der Fir­ma Knecht ein moder­nes Kon­zept ent­wi­ckelt, um bei einem Brand­er­eig­nis die Gäs­te bei win­ter­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren mit Bade­klei­dung nicht wie sonst üblich ins Freie, son­dern in einen siche­ren Bereich inner­halb des Gebäu­des zu eva­ku­ie­ren. Herr Knecht und sein Team ste­hen uns zudem als Brand­schutz­be­auf­trag­te auch bei ande­ren kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen stets mit prag­ma­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Lösungs­vor­schlä­gen bera­tend zur Sei­te.

CAY KRAPF Lei­tung Faci­li­ty-Manage­ment IHK Rhein-Neckar

In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicher­heit der Kun­den und Mit­ar­bei­ter einen sehr hohen Stel­len­wert. Die IHK Rhein-Neckar arbei­tet daher seit meh­re­ren Jah­ren in Berei­chen des Brand­schut­zes und der Ers­ten-Hil­fe erfolg­reich mit dem Unter­neh­men EHBS Knecht zusam­men. Dabei über­zeugt das Unter­neh­men EHBS Knecht als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter durch ein sehr hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät, Zuver­läs­sig­keit und Fach­kom­pe­tenz. Die ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter sind sehr gut geschult und zeich­nen sich vor allem durch ihre posi­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se an jeg­li­che The­men sowie ihre Moti­va­ti­on aus. Aus die­sen Grün­den kön­nen wir das Unter­neh­men EHBS Knecht vor­be­halt­los wei­ter­emp­feh­len.