IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH
Profitieren Sie vom Fachwissen & der Erfahrung unserer Experten
Pragmatische und wirtschaftliche Lösungen
Dank unserer Experten können Sie sich entspannt zurücklehnen
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE
Jahr für Jahr geht in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Milliarden Euro sprichwörtlich in Rauch und Flammen auf. Viele Unternehmen unterschätzen häufig die Bedeutung des Brandschutzes und zahlen dafür mitunter einen hohen Preis. Teilweise kann das für den Unternehmer auch rechtliche Folgen haben. Denn: Der Unternehmer ist für den Schutz der Arbeitnehmer und den Schutz der Sachgüter verantwortlich, kann sich allerdings zur fachlichen Unterstützung eines Brandschutzbeauftragten bedienen. Unter gewissen Voraussetzungen ist dieser sogar vorgeschrieben. Legen Sie daher Wert auf eine professionelle Beratung und Betreuung durch einen kompetenten Brandschutzbeauftragten.
Die Beratung von Unternehmen im Brandschutz ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Gefahrenabwehr. Wir bieten Ihnen anlassbezogene Beratungen sowie eine umfassende Betreuung auf Grundlage eines individuellen Beratungsvertrages als externer Brandschutzbeauftragter.
weitere Leistungen
DAS BIETEN WIR IHNEN
Beratung heißt für uns verstehen. Die Beratung von Unternehmen im Brandschutz ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten Sie in allen Fragen des vorbeugenden Brandschutzes und der betrieblichen Gefahrenabwehr. Das Team der EHBS Knecht unterstützt Sie durch Expertise darin, sämtliche brandschutz- und sicherheitstechnischen Vorgaben umzusetzen. Durch die externe und unabhängige Betreuung gelingt es uns, spezifische Gefährdungen schnell und präzise zu erkennen und eine jeweils angemessene, wirtschaftliche, aber auch pragmatische Lösung zu finden. Nehmen auch Sie Ihre Verantwortung wahr und legen das Thema Brandschutz in professionelle Hände!
Individuelle Brandschutzordnungen
Die Brandschutzordnung muss stets auf einem aktuellen Stand gehalten werden und ist mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie.
Auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen erstellen wir Ihnen eine individuelle Brandschutzordnung. Wenn Sie bereits im Besitz einer Brandschutzordnung sind, führen wir die regelmäßige Überprüfung, Aktualisierung und gegebenenfalls Anpassung an die aktuelle DIN 14096 durch.
Wir helfen Ihnen
- Begehung des Objektes zum Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten und zur Bestandsaufnahme
- Erarbeitung der notwendigen Detailinformationen auf Grundlage eines Fragebogens und eines Gespräches vor Ort
- Ggf. notwendige Absprachen mit der Bauaufsicht oder der Feuerwehr
- Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A, B und ggf. Teil C.
- Besprechung der Brandschutzordnung als Vorbereitung der Freigabe und Veröffentlichung
- Ggf. Lieferung und Montage der Brandschutzordnung Teil A (Aushang)
Sie möchten mehr über die Brandschutzordnung wissen? Dann schauen Sie in unserem EHBS-Wiki nach.
Die Schnittmenge von Brandschutz und Arbeitssicherheit
Der organisatorische Brandschutz überschneidet sich in vielen Punkten mit dem Bereich der Arbeitssicherheit. Um in Detailfragen des Brandschutzes die Gefährdungen fachgerecht beurteilen zu können, bedarf es entsprechender Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, zum Beispiel Sicherheitsfachkräfte oder Brandschutzbeauftragte – wie uns – beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse verbleiben beim Arbeitgeber. Daher sollten insbesondere Abweichungen von den Arbeitsstättenrichtlinien ausführlich begründet werden.
Wir helfen Ihnen (rechts-)sicher zu sein
Im Bereich des Brandschutzes sind insbesondere Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich verpflichtend durchzuführen, wenn es zu Abweichungen von den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinien kommt. Unsere Erfahrung zeigt, in der Praxis kommt es bei folgenden Punkten häufig zu Abweichungen, welche eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen:
- Verwendung “alter” Symbole für Feuerlöscher und Rettungswege
- Aufschlagrichtung von “Fluchttüren” entgegen der Fluchtrichtung
- fehlende Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten
- Montagehöhe von Feuerlöschern über 1,20m Griffhöhe
- und vieles mehr
Doch auch wenn alle Vorgaben der Richtlinien eingehalten werden, sind Gefährdungsbeurteilungen erforderlich. So müssen beispielsweise gemäß ASR A2.2 die Aufstellorte der Feuerlöscher hinsichtlich gefährdender Einflüsse auf die Geräte, beispielsweise durch Witterungseinflüsse, UV-Strahlung, oder Erschütterungen bewertet werden. Wir übernehmen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen fachgerecht und mit dem nötigen Brandschutz-Fachwissen. Außerdem können wir eventuelle Abweichungen von den Arbeitsstättenrichtlinien ausführlich begründen.
DAS BIETEN WIR IHNEN
Sie möchten Ihr Unternehmen mit Feuerlöschern ausstatten oder überprüfen, ob Ihre Ausstattung ausreichend ist? Die Ermittlung der notwendigen Löschmitteleinheiten ist in Deutschland leider so kompliziert wie in keinem anderen Land der Welt. Wir führen diese gerne für Sie durch und beraten Sie hinsichtlich dem geeigneten Löschmittel und der richtigen Standorte der Feuerlöscher. Die Löschmitteleinheitenberechnung erfolgt auf Grundlage der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Ihre vorteile auf einen Blick
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Lösungsorientierte, maßgeschneiderte Beratung. -
Eine effektive, professionelle Abwicklung der Aufgabe des Brandschutzbeauftragten. -
Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt, vernachlässigt oder vergessen. -
Einsparung von Personalkosten und jährlichen Fortbildungskosten. -
Rechtssicherheit durch das Einhalten und Beachten der aktuellen Vorschriften.
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Kostenersparnis für Gesetze, Verordnungen, Fachliteratur und Lehrmaterialien.
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Keine Bindung interner Ressourcen.
SO GEHT’S WEITER:
1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH
Gemeinsam identifizieren wir, was Sie beschäftigt und was Sie wirklich brauchen.
2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN
Unser Expertenteam erarbeitet Ihren individuellen Plan und stellt Ihnen die passenden Vorgehensweisen und Produkte vor.
3. ANGEBOT
Wir stehen für absolute Transparenz. Daher erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot zum Projekt.
4. VOR ORT TERMIN
Wir schauen uns gemeinsam die Gegebenheiten vor Ort an und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
5. AUSFÜHRUNG
Lehnen Sie sich zurück — wir leiten alles Nötige in die Wege und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf.
6. ABSCHLUSS
Ihr Projekt ist abgeschlossen! Sie haben weitere Fragen? Auch nach Abschluss des Projektes stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
gehen sie auf nummer sicher
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Effektive professionelle BeratungDurch eine große Anzahl an kompetenten Sachverständigen
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Keine Probleme mit Behörden oder VersicherernJahrelange Erfahrung und Kompetenz
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Das gute Gefühl, alles richtig zu machenEine Investition in die Zukunft
Seit nunmehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Bereichen Arbeits- und Brandschutz. Hierbei steht vor allem die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Brandschutzbeauftragter im Vordergrund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter anderem Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, unterweist unsere Mitarbeiter, unterstütz uns aber auch bei der brandschutztechnischen Dokumentation und sorgt dafür dass diese immer dem neuesten Stand entspricht. Ganz allgemein stehen sie uns auch bei rechtlichen Fragen immer beratend zur Seite.
“Herr Knecht betreut uns als externer Brandschutzbeauftragter. Neben den regelmäßigen Begehungen unterstützt er uns bei der Verbesserung des Brandschutzes in unseren Liegenschaften. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung spezieller Gefährdungsbeurteilungen, die Fortschreibung unserer Brandschutzordnung sowie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen und Brandschutzhelferschulungen. Bei der Zusammenarbeit überzeugten uns vor allem die fachliche Kompetenz sowie die Zuverlässigkeit.”
Im Rulantica steht für uns neben dem Badespaß die Sicherheit der Gäste an oberster Stelle. Diese sollte auch in außergewöhnlichen Situationen wie einem Brandalarm stets gewährleistet sein. Daher haben wir mit den Experten der Firma Knecht ein modernes Konzept entwickelt, um bei einem Brandereignis die Gäste bei winterlichen Temperaturen mit Badekleidung nicht wie sonst üblich ins Freie, sondern in einen sicheren Bereich innerhalb des Gebäudes zu evakuieren. Herr Knecht und sein Team stehen uns zudem als Brandschutzbeauftragte auch bei anderen komplexen Fragestellungen stets mit pragmatischen und wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen beratend zur Seite.
In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert. Die IHK Rhein-Neckar arbeitet daher seit mehreren Jahren in Bereichen des Brandschutzes und der Ersten-Hilfe erfolgreich mit dem Unternehmen EHBS Knecht zusammen. Dabei überzeugt das Unternehmen EHBS Knecht als externer Brandschutzbeauftragter durch ein sehr hohes Maß an Professionalität, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz. Die eingesetzten Mitarbeiter sind sehr gut geschult und zeichnen sich vor allem durch ihre positive Herangehensweise an jegliche Themen sowie ihre Motivation aus. Aus diesen Gründen können wir das Unternehmen EHBS Knecht vorbehaltlos weiterempfehlen.