EHBS Ingenieure

IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH

     Pro­fi­tie­ren Sie vom Fach­wis­sen & der Erfah­rung unse­rer Exper­ten 

    Prag­ma­ti­sche und wirt­schaft­li­che Lösun­gen

     Dank unse­rer Exper­ten kön­nen Sie sich ent­spannt zurück­leh­nen 

Planung und Konzepterstellung

Ver­lo­ren im Vor­schrif­ten-Dschun­gel des Brand­schut­zes? Kein Pro­blem! Wir haben den Durch­blick und die Exper­ti­se.

Die Erstel­lung von Brand­schutz­kon­zep­ten für Neu­bau­pro­jek­te zur Erlan­gung einer Bau­ge­neh­mi­gung ist für einen Brand­schutz­fach­pla­ner kei­ne beson­de­re Her­aus­for­de­rung. Um ein Gebäu­de jedoch auch sicher betrei­ben zu kön­nen, soll­ten neben den bau­recht­li­chen Brand­schutz­an­for­de­run­gen schon in der Pla­nungs­pha­se die beson­de­ren Anfor­de­run­gen des Arbeits­schut­zes und der Sach­ver­si­che­rer mit ein­be­zo­gen wer­den. Neben der Sicher­heit ist auch die Aus­wahl wirt­schaft­li­cher Schutz­maß­nah­men durch prag­ma­ti­sche Lösun­gen von beson­de­rer Bedeu­tung, damit die Kos­ten nicht explo­die­ren.

Damit das bei Ihnen nicht pas­siert, unter­stüt­zen wir Sie sowohl in der Pla­nungs- und Bau­pha­se als auch im Betrieb des Gebäu­des. Wir küm­mern uns außer­dem um die Ein­hal­tung aller gesetz­li­chen Ver­pflich­tun­gen aus Sicht des Brand­schut­zes und der Arbeits­si­cher­heit. Wir haben die Exper­ti­se und Inten­ti­on, uns umfas­send auf die Rah­men­be­din­gun­gen unse­rer Kun­den ein­zu­las­sen. Dadurch sind wir in der Lage, Ihre Wün­sche und Pla­nun­gen unter Berück­sich­ti­gung aller brand­schutz­tech­ni­scher Belan­ge in einem indi­vi­du­el­len, ganz­heit­li­chen und vor allem schutz­ziel­ori­en­tier­ten Brand­schutz­kon­zept umzu­set­zen. In Zusam­men­ar­beit mit den Behör­den und Ver­si­che­rern ver­wirk­li­chen wir so Ihr Kon­zept.

weitere Leistungen

Brandschutzkonzept – schützt nicht nur vor Bränden

Wir ver­ste­hen die Erstel­lung von Brand­schutz­kon­zep­ten als eines unse­rer zen­tra­len Auf­ga­ben­ge­bie­te und erar­bei­ten für unse­re Auf­trag­ge­ber umfas­sen­de und maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen. Die Leis­tun­gen unse­res Inge­nieur- und Sach­ver­stän­di­gen­bü­ros rei­chen von der brand­schutz­tech­ni­schen Bewer­tung von Bestands­ge­bäu­den über die Erstel­lung von Brand­schutz­kon­zep­ten bis hin zur fach­li­chen Bau­lei­tung Ihrer Umbau- oder Neu­bau­maß­nah­men.

Um Ihr Pro­jekt wirt­schaft­lich und nach­hal­tig zu pla­nen und Sie bis zur Fer­tig­stel­lung zu beglei­ten, ste­hen Ihnen unse­re erfah­re­nen Sach­ver­stän­di­gen für Brand­schutz und Arbeits­si­cher­heit zur Sei­te. Sie bewer­ten nicht nur die bau­ord­nungs­recht­li­chen Vor­ga­ben, son­dern auch die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Arbeits­si­cher­heit und las­sen die­se bereits in der Pla­nungs­pha­se Ihres Pro­jek­tes mit ein­flie­ßen. Somit kön­nen Sie bei uns sicher sein, dass Ihr Gebäu­de auch nach der Fer­tig­stel­lung direkt als Arbeits­stät­ten betrie­ben wer­den kann.

Je frü­her der Brand­schutz und die Arbeits­si­cher­heit in die baure­le­van­ten Pla­nun­gen mit ein­flie­ßen, des­to weni­ger Kos­ten und Ver­zö­ge­run­gen ent­ste­hen in der Fol­ge.

Wer braucht ein Brandschutzkonzept?

Jedes bestehen­de oder neu zu errich­ten­de Gebäu­de ist durch sei­ne Nut­zung einem gewis­sen Brand­ri­si­ko aus­ge­setzt. Um das Risi­ko sowie die Schä­den im Brand­fall so gering wie mög­lich zu hal­ten, ist in eini­gen Fäl­len die Erar­bei­tung eines Brand­schutz­kon­zep­tes emp­foh­len oder sogar vor­ge­schrie­ben. Die Pflicht zur Erstel­lung eines Brand­schutz­kon­zep­tes besteht vor allem bei Gebäu­den beson­de­rer Art und Nut­zung, wie bei­spiels­wei­se Indus­trie­bau­ten, Ver­samm­lungs­stät­ten, Schu­len, Hotels, Kli­ni­ken und vie­len mehr.

Die Grund­la­ge für die Erstel­lung eines Brand­schutz­kon­zep­tes bil­det die Schutz­ziel­for­mu­lie­rung in der Lan­des­bau­ord­nung: „Bau­li­che Anla­gen sind so anzu­ord­nen und zu errich­ten, dass der Ent­ste­hung eines Bran­des und der Aus­brei­tung von Feu­er und Rauch (Brand­aus­brei­tung) vor­ge­beugt wird und bei einem Brand die Ret­tung von Men­schen und Tie­ren sowie wirk­sa­me Lösch­ar­bei­ten mög­lich sind.“

Erstellung von Evakuierungskonzepten

Zusam­men mit Ihnen erar­bei­ten wir ein indi­vi­du­el­les und auf die Erfor­der­nis­se abge­stimm­tes Eva­ku­ie­rungs­kon­zept. Dar­auf auf­bau­end schu­len wir Ihre Mit­ar­bei­ter als Selbst­hil­fe­kräf­te (Brand­schutz- und Eva­ku­ie­rungs­hel­fer) und ver­set­zen Sie somit in die Lage, in einem Scha­dens­fall schnell und rich­tig zu reagie­ren. So sichern Sie Über­le­ben der Bewoh­ner, Pati­en­ten oder Gäs­te.

Grund­sätz­lich ist der vor­beu­gen­de Brand­schutz in Deutsch­land dar­auf aus­ge­legt, dass sich die Men­schen bei einem Brand­er­eig­nis selb­stän­dig in Sicher­heit brin­gen. Die Feu­er­wehr ret­tet ein­zel­ne, die sich nicht mehr selbst in Sicher­heit brin­gen konn­ten. Die Feu­er­wehr kann es nicht leis­ten, meh­re­re Per­so­nen in den ers­ten Minu­ten eines Bran­des zu ret­ten. Es gibt jedoch zahl­rei­che Berei­che, in denen eine Selbst­ret­tung nicht mög­lich ist. Dies ist klas­si­scher­wei­se in Kli­ni­ken und Betreu­ungs­ein­rich­tung der Fall. Dort sind die Men­schen auf­grund ihrer geis­ti­gen, gesund­heit­li­chen und kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen nicht in der Lage, sich selbst zu ret­ten. Die Erstel­lung ent­spre­chen­der Eva­ku­ie­rungs­kon­zep­te ist in den meis­ten Bun­des­län­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Auch in Frei­zeit­parks und dort ins­be­son­de­re in Fahr­ge­schäf­ten sind spe­zi­el­le Eva­ku­ie­rungs­kon­zep­te erfor­der­lich, da die Fahr­gäs­te meist durch Hal­te­bü­geln im Sitz gehal­ten wer­den und selbst bei einem Still­stand der Attrak­ti­on die­se nicht eigen­stän­dig ver­las­sen kön­nen. Selbst wenn ein eigen­stän­di­ges Befrei­en aus dem Sitz mög­lich ist, so sind die Flucht­we­ge durch die Kulis­sen nicht oft klar zu erken­nen. Aus die­sen und vie­len wei­te­ren indi­vi­du­el­len Grün­den sind spe­zi­el­le Eva­ku­ie­rungs­kon­zep­te erfor­der­lich. Sie beschrei­ben die orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men, wie Beschäf­tig­te vor Ort die Per­so­nen­ret­tung ein­lei­ten und unter­stüt­zen sol­len. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se auch Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Schu­len, Ver­samm­lungs­stät­ten aller Art und Ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­ren Per­so­nen­an­samm­lun­gen.

So gehen wir vor:

  • Ein­ar­bei­tung in die von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Unter­la­gen 
  • Bege­hung des Objek­tes zur Bestands­auf­nah­me
  • Bespre­chung der Details und Rah­men­be­din­gun­gen
  • Erar­bei­tung eines indi­vi­du­el­len Eva­ku­ie­rungs­kon­zep­tes
  • Prä­sen­ta­ti­on des Kon­zep­tes und Nach­be­spre­chung
  • Schu­lung der Beschäf­tig­ten zu Selbst­hil­fe­kräf­ten (Brand­schutz- und Eva­ku­ie­rungs­hel­fer)
  • Unter­stüt­zung bei Ter­mi­nen mit der Brand­schutz­auf­sicht bzw. Bau­auf­sicht zur Geneh­mi­gung des Kon­zep­tes, falls erfor­der­lich

Mit uns finden Sie den Weg in Richtung Sicherheit

Wir erstel­len Ihnen die erfor­der­li­chen Flucht- und Ret­tungs­plä­ne, auf Grund­la­ge der von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Grund­riss­plä­ne. Wenn Sie bereits Flucht- und Ret­tungs­plä­ne besit­zen, über­prü­fen wir die­se. Gege­be­nen­falls not­wen­di­ge Ände­run­gen und Anpas­sun­gen an die DIN ISO 23601 wer­den von uns durch­ge­führt. Soll­ten kei­ne Gebäu­de­plä­ne exis­tie­ren, erstel­len wir Ihnen eine umfang­rei­che Bestands­auf­nah­me mit Auf­maß vor Ort und erstel­len Ihnen digi­ta­le Gebäu­de­plä­ne.

Flucht- und Ret­tungs­plä­ne sind in einem Groß­teil der Arbeits­stät­ten durch das Bau­recht, ins­be­son­de­re durch die Son­der­bau­vor­schrif­ten, gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die Not­wen­dig­keit ergibt sich auch aus der Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung, der Arbeits­stät­ten­re­gel ASR A1.3 sowie aus Vor­ga­ben der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV 10). Für unüber­sicht­li­che Betriebs­stät­ten und für Betriebs­stät­ten mit Kun­den­ver­kehr müs­sen grund­sätz­lich Flucht- und Ret­tungs­plä­ne vor­han­den sein. Grund­la­ge für die Erstel­lung und Über­ar­bei­tung von Flucht- und Ret­tungs­plä­nen ist die DIN ISO 23601. Die Norm beschreibt vor allem die Grö­ße, das Aus­se­hen und die Inhal­te die­ser Plä­ne. Es ist auch eine Über­prü­fung in regel­mä­ßi­gen Zeit­ab­stän­den und beson­ders nach bau­li­chen Ände­run­gen vor­ge­schrie­ben.

So helfen wir Ihnen:

  • Bege­hung des Objek­tes zur Bestands­auf­nah­me
  • Ggf. umfang­rei­che Bestands­auf­nah­me mit Auf­maß für die Erstel­lung digi­ta­ler Grund­riss­plä­ne
  • Erstel­lung der not­wen­di­gen Flucht- und Ret­tungs­plä­ne für die ein­zel­nen Stand­or­te inner­halb des Gebäu­des
  • Ggf. not­wen­di­ge Abspra­chen mit der Bau­auf­sicht oder der Feu­er­wehr
  • Lie­fe­rung der Plä­ne mit ent­spre­chen­den Rah­men
  • Mon­ta­ge der ein­zel­nen gerahm­ten Plä­ne an den jewei­li­gen Stand­or­ten

Erstellung von Entfluchtungsanalysen

Wir bie­ten Ihnen pra­xis­ori­en­tier­te und wirt­schaft­li­che Lösungs­an­sät­ze. Wir hel­fen Ihnen, die Dyna­mik von Per­so­nen­strö­men in indi­vi­du­el­len Sze­na­ri­en wis­sen­schaft­lich und fach­lich fun­diert mit­tels digi­ta­ler Ent­fluch­tungs­si­mu­la­ti­on zu bewer­ten. Dank der Erfah­run­gen unse­rer Inge­nieu­re und Sach­ver­stän­di­gen kön­nen Flucht- und Ret­tungs­we­ge so opti­mal gestal­tet und Norm­ab­wei­chun­gen bei Bestands­bau­ten kom­pen­siert wer­den. Mit aus­sa­ge­kräf­ti­gen und objek­ti­ven Aus­wer­tun­gen wird die Errei­chung der Schutz­zie­le nach­ge­wie­sen und doku­men­tiert.

Kom­men im Ernst­fall alle Per­so­nen recht­zei­tig aus dem Gebäu­de? Kön­nen alle eine Ver­an­stal­tungs­flä­che sicher und recht­zei­tig ver­las­sen? Wo genau tre­ten neur­al­gi­sche Punk­te wie bei­spiels­wei­se Per­so­nen­an­stau­un­gen auf? Die Beant­wor­tung die­ser Fra­gen ist bei der Zuwei­sung von Flucht­we­gen und Not­aus­gän­gen essen­zi­ell. Des­halb dient unse­re Dienst­leis­tung im Bereich der Ent­fluch­tungs­ana­ly­se, der Risi­ko­prä­ven­ti­on und Über­prü­fung der Plau­si­bi­li­tät von Eva­ku­ie­rungs­kon­zep­ten in bau­li­chen Anla­gen und Ver­an­stal­tungs­ge­län­den. Die­se kön­nen viel­fäl­tig sein, wie unse­re Pro­jek­te zei­gen. Dazu gehö­ren zum Bei­spiel Ent­fluch­tungs­ana­ly­sen zu Sta­di­en, Fest­zel­ten, Open-Air-Events, Erleb­nis­bä­dern oder Frei­zeit­parks. Ins­be­son­de­re bei sol­chen Pro­jek­ten, die von der Norm in Bezug auf Flucht- und Ret­tungs­we­ge abwei­chen, muss der Nach­weis erbracht wer­den, dass die Sicher­heit von Per­so­nen jeder­zeit gewähr­leis­tet ist.

Wir haben den perfekten Plan für Sie

Wir erstel­len Ihnen die erfor­der­li­chen Feu­er­wehr­plä­ne auf Grund­la­ge der von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Grund­riss­plä­nen. Wenn Sie bereits Feu­er­wehr­plä­ne besit­zen, über­prü­fen wir die­se und füh­ren gege­be­nen­falls not­wen­di­ge Ände­run­gen und Anpas­sun­gen an die aktu­el­le DIN 14095 durch. Soll­ten kei­ne Gebäu­de­plä­ne exis­tie­ren, so füh­ren wir eine umfang­rei­che Bestands­auf­nah­me mit Auf­maß vor Ort durch und erstel­len Ihnen digi­ta­le Gebäu­de­plä­ne.

Feu­er­wehr­plä­ne wer­den durch die Bau­auf­sicht im Rah­men eines Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens gefor­dert. Dies ist ins­be­son­de­re bei bau­li­chen Anla­gen beson­de­rer Art und Nut­zung der Fall. Die Plä­ne die­nen der Feu­er­wehr für eine Ori­en­tie­rung im Brand­fall und müs­sen sowohl bei der Feu­er­wehr selbst als auch in dem jewei­li­gen Objekt in der Regel an der Brand­mel­de­zen­tra­le vor­han­den sein. Sie bestehen aus einem Text­teil, einem Über­sichts­plan, meh­re­ren Detail- und Son­der­plä­nen.  Grund­la­ge für die Erstel­lung und Über­ar­bei­tung von Feu­er­wehr­plä­nen ist die DIN 14095. Die Norm beschreibt vor allem das Aus­se­hen und die Inhal­te die­ser Plä­ne. Die Betrei­ber der bau­li­chen Anla­ge müs­sen die Plä­ne min­des­tens alle 2 Jah­re von einer sach­kun­di­gen Per­son prü­fen las­sen.

So helfen wir Ihnen

  • Bege­hung des Objek­tes zur Bestands­auf­nah­me der brand­schutz­tech­ni­schen Infra­struk­tur
  • Umfang­rei­che Bestands­auf­nah­me mit Auf­maß für die Erstel­lung digi­ta­ler Grund­riss­plä­ne
  • Erar­bei­tung der erfor­der­li­chen Detail­in­for­ma­tio­nen auf Grund­la­ge eines Fra­ge­bo­gens und eines Gesprä­ches
  • Abstim­mung mit der Bau­auf­sicht und der Feu­er­wehr
  • Erstel­lung der Feu­er­wehr­plä­ne nach DIN 14095 und Ein­rei­chung zur Geneh­mi­gung durch die Behör­den
  • Lie­fe­rung der Plä­ne gemäß den Vor­ga­ben der zustän­di­gen Feu­er­wehr

Erstellung, Anpassung und mehr – Laufkarten

Wir erstel­len Ihnen auf Grund­la­ge der von Ihnen zur Ver­fü­gung gestell­ten Grund­riss­plä­ne die erfor­der­li­chen Lauf­kar­ten. Wenn Sie bereits Lauf­kar­ten besit­zen, über­prü­fen wir die­se und füh­ren gege­be­nen­falls not­wen­di­ge Ände­run­gen und Anpas­sun­gen durch. Soll­ten kei­ne Gebäu­de­plä­ne exis­tie­ren, so füh­ren wir eine umfang­rei­che Bestands­auf­nah­me mit Auf­maß vor Ort durch und erstel­len Ihnen digi­ta­le Gebäu­de­plä­ne.

Lauf­kar­ten für die Feu­er­wehr wer­den durch die Bau­auf­sicht im Rah­men eines Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens ins­be­son­de­re dann gefor­dert, wenn das Gebäu­de über eine Brand­mel­de- oder Lösch­an­la­ge ver­fügt. Dies ist ins­be­son­de­re bei bau­li­chen Anla­gen beson­de­rer Art und Nut­zung der Fall. Die Lauf­kar­ten die­nen der Feu­er­wehr für das zügi­ge Auf­fin­den des aus­ge­lös­ten Brand­mel­ders und müs­sen in dem jewei­li­gen Objekt in der Regel an der Brand­mel­de­zen­tra­le bezie­hungs­wei­se der Feu­er­wehr-Infor­ma­ti­ons-Zen­tra­le vor­han­den sein. Für jeden Brand­mel­der ist in der Regel eine eige­ne Lauf­kar­te erfor­der­lich. Grund­la­ge für die Erstel­lung und Über­ar­bei­tung von Lauf­kar­ten ist die DIN 14675 (Brand­mel­de­an­la­gen). Die Norm beschreibt vor allem das Aus­se­hen und die Inhal­te der Lauf­kar­ten. Die Betrei­ber der bau­li­chen Anla­ge müs­sen die Lauf­kar­ten min­des­tens alle 2 Jah­re von einer sach­kun­di­gen Per­son prü­fen las­sen.

So helfen wir Ihnen:

  • Bege­hung des Objek­tes zur Bestands­auf­nah­me der vor­han­de­nen Brand­mel­der
  • Umfang­rei­che Bestands­auf­nah­me mit Auf­maß für die Erstel­lung digi­ta­ler Grund­riss­plä­ne
  • Abstim­mung mit der Bau­auf­sicht und der Feu­er­wehr
  • Erstel­lung der Lauf­kar­ten nach DIN 14675 und Ein­rei­chung zur Geneh­mi­gung durch die Behör­den
  • Lie­fe­rung der Lauf­kar­ten gemäß den Vor­ga­ben der zustän­di­gen Feu­er­wehr

Ihre vorteile auf einen Blick

RALF QUISINSKY Gesell­schaf­ter Sost­mei­er Trans­port & Logis­tik

Seit nun­mehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Berei­chen Arbeits- und Brand­schutz. Hier­bei steht vor allem die Tätig­keit als Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und als Brand­schutz­be­auf­trag­ter im Vor­der­grund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter ande­rem Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen und Betriebs­an­wei­sun­gen, unter­weist unse­re Mit­ar­bei­ter, unter­stütz uns aber auch bei der brand­schutz­tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on und sorgt dafür dass die­se immer dem neu­es­ten Stand ent­spricht. Ganz all­ge­mein ste­hen sie uns auch bei recht­li­chen Fra­gen immer bera­tend zur Sei­te.

ANDREAS GIEGERICH (LEITUNG FACILITY-MANAGEMENT BANKHAUS METZLER)

“Herr Knecht betreut uns als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter. Neben den regel­mä­ßi­gen Bege­hun­gen unter­stützt er uns bei der Ver­bes­se­rung des Brand­schut­zes in unse­ren Lie­gen­schaf­ten. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re die Erstel­lung spe­zi­el­ler Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen, die Fort­schrei­bung unse­rer Brand­schutz­ord­nung sowie die regel­mä­ßi­ge Durch­füh­rung von Eva­ku­ie­rungs­übun­gen und Brand­schutz­hel­fer­schu­lun­gen. Bei der Zusam­men­ar­beit über­zeug­ten uns vor allem die fach­li­che Kom­pe­tenz sowie die Zuver­läs­sig­keit.”

MICHAEL KREFT VON BYERN Direk­tor Was­ser­park Rulan­ti­ca

Im Rulan­ti­ca steht für uns neben dem Bade­spaß die Sicher­heit der Gäs­te an obers­ter Stel­le. Die­se soll­te auch in außer­ge­wöhn­li­chen Situa­tio­nen wie einem Brand­alarm stets gewähr­leis­tet sein. Daher haben wir mit den Exper­ten der Fir­ma Knecht ein moder­nes Kon­zept ent­wi­ckelt, um bei einem Brand­er­eig­nis die Gäs­te bei win­ter­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren mit Bade­klei­dung nicht wie sonst üblich ins Freie, son­dern in einen siche­ren Bereich inner­halb des Gebäu­des zu eva­ku­ie­ren. Herr Knecht und sein Team ste­hen uns zudem als Brand­schutz­be­auf­trag­te auch bei ande­ren kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen stets mit prag­ma­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Lösungs­vor­schlä­gen bera­tend zur Sei­te.

CAY KRAPF Lei­tung Faci­li­ty-Manage­ment IHK Rhein-Neckar

In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicher­heit der Kun­den und Mit­ar­bei­ter einen sehr hohen Stel­len­wert. Die IHK Rhein-Neckar arbei­tet daher seit meh­re­ren Jah­ren in Berei­chen des Brand­schut­zes und der Ers­ten-Hil­fe erfolg­reich mit dem Unter­neh­men EHBS Knecht zusam­men. Dabei über­zeugt das Unter­neh­men EHBS Knecht als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter durch ein sehr hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät, Zuver­läs­sig­keit und Fach­kom­pe­tenz. Die ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter sind sehr gut geschult und zeich­nen sich vor allem durch ihre posi­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se an jeg­li­che The­men sowie ihre Moti­va­ti­on aus. Aus die­sen Grün­den kön­nen wir das Unter­neh­men EHBS Knecht vor­be­halt­los wei­ter­emp­feh­len.