IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH
Profitieren Sie vom Fachwissen & der Erfahrung unserer Experten
Pragmatische und wirtschaftliche Lösungen
Dank unserer Experten können Sie sich entspannt zurücklehnen
Planung und Konzepterstellung
Verloren im Vorschriften-Dschungel des Brandschutzes? Kein Problem! Wir haben den Durchblick und die Expertise.
Die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Neubauprojekte zur Erlangung einer Baugenehmigung ist für einen Brandschutzfachplaner keine besondere Herausforderung. Um ein Gebäude jedoch auch sicher betreiben zu können, sollten neben den baurechtlichen Brandschutzanforderungen schon in der Planungsphase die besonderen Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Sachversicherer mit einbezogen werden. Neben der Sicherheit ist auch die Auswahl wirtschaftlicher Schutzmaßnahmen durch pragmatische Lösungen von besonderer Bedeutung, damit die Kosten nicht explodieren.
Damit das bei Ihnen nicht passiert, unterstützen wir Sie sowohl in der Planungs- und Bauphase als auch im Betrieb des Gebäudes. Wir kümmern uns außerdem um die Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen aus Sicht des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Wir haben die Expertise und Intention, uns umfassend auf die Rahmenbedingungen unserer Kunden einzulassen. Dadurch sind wir in der Lage, Ihre Wünsche und Planungen unter Berücksichtigung aller brandschutztechnischer Belange in einem individuellen, ganzheitlichen und vor allem schutzzielorientierten Brandschutzkonzept umzusetzen. In Zusammenarbeit mit den Behörden und Versicherern verwirklichen wir so Ihr Konzept.
weitere Leistungen
Brandschutzkonzept – schützt nicht nur vor Bränden
Wir verstehen die Erstellung von Brandschutzkonzepten als eines unserer zentralen Aufgabengebiete und erarbeiten für unsere Auftraggeber umfassende und maßgeschneiderte Lösungen. Die Leistungen unseres Ingenieur- und Sachverständigenbüros reichen von der brandschutztechnischen Bewertung von Bestandsgebäuden über die Erstellung von Brandschutzkonzepten bis hin zur fachlichen Bauleitung Ihrer Umbau- oder Neubaumaßnahmen.
Um Ihr Projekt wirtschaftlich und nachhaltig zu planen und Sie bis zur Fertigstellung zu begleiten, stehen Ihnen unsere erfahrenen Sachverständigen für Brandschutz und Arbeitssicherheit zur Seite. Sie bewerten nicht nur die bauordnungsrechtlichen Vorgaben, sondern auch die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit und lassen diese bereits in der Planungsphase Ihres Projektes mit einfließen. Somit können Sie bei uns sicher sein, dass Ihr Gebäude auch nach der Fertigstellung direkt als Arbeitsstätten betrieben werden kann.
Je früher der Brandschutz und die Arbeitssicherheit in die baurelevanten Planungen mit einfließen, desto weniger Kosten und Verzögerungen entstehen in der Folge.
Wer braucht ein Brandschutzkonzept?
Jedes bestehende oder neu zu errichtende Gebäude ist durch seine Nutzung einem gewissen Brandrisiko ausgesetzt. Um das Risiko sowie die Schäden im Brandfall so gering wie möglich zu halten, ist in einigen Fällen die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes empfohlen oder sogar vorgeschrieben. Die Pflicht zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes besteht vor allem bei Gebäuden besonderer Art und Nutzung, wie beispielsweise Industriebauten, Versammlungsstätten, Schulen, Hotels, Kliniken und vielen mehr.
Die Grundlage für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes bildet die Schutzzielformulierung in der Landesbauordnung: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Erstellung von Evakuierungskonzepten
Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir ein individuelles und auf die Erfordernisse abgestimmtes Evakuierungskonzept. Darauf aufbauend schulen wir Ihre Mitarbeiter als Selbsthilfekräfte (Brandschutz- und Evakuierungshelfer) und versetzen Sie somit in die Lage, in einem Schadensfall schnell und richtig zu reagieren. So sichern Sie Überleben der Bewohner, Patienten oder Gäste.
Grundsätzlich ist der vorbeugende Brandschutz in Deutschland darauf ausgelegt, dass sich die Menschen bei einem Brandereignis selbständig in Sicherheit bringen. Die Feuerwehr rettet einzelne, die sich nicht mehr selbst in Sicherheit bringen konnten. Die Feuerwehr kann es nicht leisten, mehrere Personen in den ersten Minuten eines Brandes zu retten. Es gibt jedoch zahlreiche Bereiche, in denen eine Selbstrettung nicht möglich ist. Dies ist klassischerweise in Kliniken und Betreuungseinrichtung der Fall. Dort sind die Menschen aufgrund ihrer geistigen, gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage, sich selbst zu retten. Die Erstellung entsprechender Evakuierungskonzepte ist in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.
Auch in Freizeitparks und dort insbesondere in Fahrgeschäften sind spezielle Evakuierungskonzepte erforderlich, da die Fahrgäste meist durch Haltebügeln im Sitz gehalten werden und selbst bei einem Stillstand der Attraktion diese nicht eigenständig verlassen können. Selbst wenn ein eigenständiges Befreien aus dem Sitz möglich ist, so sind die Fluchtwege durch die Kulissen nicht oft klar zu erkennen. Aus diesen und vielen weiteren individuellen Gründen sind spezielle Evakuierungskonzepte erforderlich. Sie beschreiben die organisatorischen Maßnahmen, wie Beschäftigte vor Ort die Personenrettung einleiten und unterstützen sollen. Hierzu zählen beispielsweise auch Kindertageseinrichtungen, Schulen, Versammlungsstätten aller Art und Veranstaltungen mit größeren Personenansammlungen.
So gehen wir vor:
- Einarbeitung in die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme
- Besprechung der Details und Rahmenbedingungen
- Erarbeitung eines individuellen Evakuierungskonzeptes
- Präsentation des Konzeptes und Nachbesprechung
- Schulung der Beschäftigten zu Selbsthilfekräften (Brandschutz- und Evakuierungshelfer)
- Unterstützung bei Terminen mit der Brandschutzaufsicht bzw. Bauaufsicht zur Genehmigung des Konzeptes, falls erforderlich
Mit uns finden Sie den Weg in Richtung Sicherheit
Wir erstellen Ihnen die erforderlichen Flucht- und Rettungspläne, auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Grundrisspläne. Wenn Sie bereits Flucht- und Rettungspläne besitzen, überprüfen wir diese. Gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen an die DIN ISO 23601 werden von uns durchgeführt. Sollten keine Gebäudepläne existieren, erstellen wir Ihnen eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß vor Ort und erstellen Ihnen digitale Gebäudepläne.
Flucht- und Rettungspläne sind in einem Großteil der Arbeitsstätten durch das Baurecht, insbesondere durch die Sonderbauvorschriften, gesetzlich vorgeschrieben. Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 sowie aus Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 10). Für unübersichtliche Betriebsstätten und für Betriebsstätten mit Kundenverkehr müssen grundsätzlich Flucht- und Rettungspläne vorhanden sein. Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen ist die DIN ISO 23601. Die Norm beschreibt vor allem die Größe, das Aussehen und die Inhalte dieser Pläne. Es ist auch eine Überprüfung in regelmäßigen Zeitabständen und besonders nach baulichen Änderungen vorgeschrieben.
So helfen wir Ihnen:
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme
- Ggf. umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
- Erstellung der notwendigen Flucht- und Rettungspläne für die einzelnen Standorte innerhalb des Gebäudes
- Ggf. notwendige Absprachen mit der Bauaufsicht oder der Feuerwehr
- Lieferung der Pläne mit entsprechenden Rahmen
- Montage der einzelnen gerahmten Pläne an den jeweiligen Standorten
Erstellung von Entfluchtungsanalysen
Wir bieten Ihnen praxisorientierte und wirtschaftliche Lösungsansätze. Wir helfen Ihnen, die Dynamik von Personenströmen in individuellen Szenarien wissenschaftlich und fachlich fundiert mittels digitaler Entfluchtungssimulation zu bewerten. Dank der Erfahrungen unserer Ingenieure und Sachverständigen können Flucht- und Rettungswege so optimal gestaltet und Normabweichungen bei Bestandsbauten kompensiert werden. Mit aussagekräftigen und objektiven Auswertungen wird die Erreichung der Schutzziele nachgewiesen und dokumentiert.
Kommen im Ernstfall alle Personen rechtzeitig aus dem Gebäude? Können alle eine Veranstaltungsfläche sicher und rechtzeitig verlassen? Wo genau treten neuralgische Punkte wie beispielsweise Personenanstauungen auf? Die Beantwortung dieser Fragen ist bei der Zuweisung von Fluchtwegen und Notausgängen essenziell. Deshalb dient unsere Dienstleistung im Bereich der Entfluchtungsanalyse, der Risikoprävention und Überprüfung der Plausibilität von Evakuierungskonzepten in baulichen Anlagen und Veranstaltungsgeländen. Diese können vielfältig sein, wie unsere Projekte zeigen. Dazu gehören zum Beispiel Entfluchtungsanalysen zu Stadien, Festzelten, Open-Air-Events, Erlebnisbädern oder Freizeitparks. Insbesondere bei solchen Projekten, die von der Norm in Bezug auf Flucht- und Rettungswege abweichen, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Sicherheit von Personen jederzeit gewährleistet ist.
Wir haben den perfekten Plan für Sie
Wir erstellen Ihnen die erforderlichen Feuerwehrpläne auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Grundrissplänen. Wenn Sie bereits Feuerwehrpläne besitzen, überprüfen wir diese und führen gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen an die aktuelle DIN 14095 durch. Sollten keine Gebäudepläne existieren, so führen wir eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß vor Ort durch und erstellen Ihnen digitale Gebäudepläne.
Feuerwehrpläne werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens gefordert. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Pläne dienen der Feuerwehr für eine Orientierung im Brandfall und müssen sowohl bei der Feuerwehr selbst als auch in dem jeweiligen Objekt in der Regel an der Brandmeldezentrale vorhanden sein. Sie bestehen aus einem Textteil, einem Übersichtsplan, mehreren Detail- und Sonderplänen. Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Feuerwehrplänen ist die DIN 14095. Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte dieser Pläne. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Pläne mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.
So helfen wir Ihnen
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Infrastruktur
- Umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
- Erarbeitung der erforderlichen Detailinformationen auf Grundlage eines Fragebogens und eines Gespräches
- Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr
- Erstellung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095 und Einreichung zur Genehmigung durch die Behörden
- Lieferung der Pläne gemäß den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr
Erstellung, Anpassung und mehr – Laufkarten
Wir erstellen Ihnen auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Grundrisspläne die erforderlichen Laufkarten. Wenn Sie bereits Laufkarten besitzen, überprüfen wir diese und führen gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen durch. Sollten keine Gebäudepläne existieren, so führen wir eine umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß vor Ort durch und erstellen Ihnen digitale Gebäudepläne.
Laufkarten für die Feuerwehr werden durch die Bauaufsicht im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens insbesondere dann gefordert, wenn das Gebäude über eine Brandmelde- oder Löschanlage verfügt. Dies ist insbesondere bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung der Fall. Die Laufkarten dienen der Feuerwehr für das zügige Auffinden des ausgelösten Brandmelders und müssen in dem jeweiligen Objekt in der Regel an der Brandmeldezentrale beziehungsweise der Feuerwehr-Informations-Zentrale vorhanden sein. Für jeden Brandmelder ist in der Regel eine eigene Laufkarte erforderlich. Grundlage für die Erstellung und Überarbeitung von Laufkarten ist die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen). Die Norm beschreibt vor allem das Aussehen und die Inhalte der Laufkarten. Die Betreiber der baulichen Anlage müssen die Laufkarten mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen lassen.
So helfen wir Ihnen:
- Begehung des Objektes zur Bestandsaufnahme der vorhandenen Brandmelder
- Umfangreiche Bestandsaufnahme mit Aufmaß für die Erstellung digitaler Grundrisspläne
- Abstimmung mit der Bauaufsicht und der Feuerwehr
- Erstellung der Laufkarten nach DIN 14675 und Einreichung zur Genehmigung durch die Behörden
- Lieferung der Laufkarten gemäß den Vorgaben der zuständigen Feuerwehr
Ihre vorteile auf einen Blick
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Expertenwissen in den verschiedensten Bereichen und Arbeitsstätten -
Rundum sorglos Paket mit individueller Beratung und Betreuung -
Maßgeschneiderte Projektplanung und ‑umsetzung -
Risikoprävention zum Schutz von Menschenleben -
Rechtssicherheit aller Unterlagen
Seit nunmehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Bereichen Arbeits- und Brandschutz. Hierbei steht vor allem die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Brandschutzbeauftragter im Vordergrund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter anderem Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, unterweist unsere Mitarbeiter, unterstütz uns aber auch bei der brandschutztechnischen Dokumentation und sorgt dafür dass diese immer dem neuesten Stand entspricht. Ganz allgemein stehen sie uns auch bei rechtlichen Fragen immer beratend zur Seite.
“Herr Knecht betreut uns als externer Brandschutzbeauftragter. Neben den regelmäßigen Begehungen unterstützt er uns bei der Verbesserung des Brandschutzes in unseren Liegenschaften. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung spezieller Gefährdungsbeurteilungen, die Fortschreibung unserer Brandschutzordnung sowie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen und Brandschutzhelferschulungen. Bei der Zusammenarbeit überzeugten uns vor allem die fachliche Kompetenz sowie die Zuverlässigkeit.”
Im Rulantica steht für uns neben dem Badespaß die Sicherheit der Gäste an oberster Stelle. Diese sollte auch in außergewöhnlichen Situationen wie einem Brandalarm stets gewährleistet sein. Daher haben wir mit den Experten der Firma Knecht ein modernes Konzept entwickelt, um bei einem Brandereignis die Gäste bei winterlichen Temperaturen mit Badekleidung nicht wie sonst üblich ins Freie, sondern in einen sicheren Bereich innerhalb des Gebäudes zu evakuieren. Herr Knecht und sein Team stehen uns zudem als Brandschutzbeauftragte auch bei anderen komplexen Fragestellungen stets mit pragmatischen und wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen beratend zur Seite.
In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert. Die IHK Rhein-Neckar arbeitet daher seit mehreren Jahren in Bereichen des Brandschutzes und der Ersten-Hilfe erfolgreich mit dem Unternehmen EHBS Knecht zusammen. Dabei überzeugt das Unternehmen EHBS Knecht als externer Brandschutzbeauftragter durch ein sehr hohes Maß an Professionalität, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz. Die eingesetzten Mitarbeiter sind sehr gut geschult und zeichnen sich vor allem durch ihre positive Herangehensweise an jegliche Themen sowie ihre Motivation aus. Aus diesen Gründen können wir das Unternehmen EHBS Knecht vorbehaltlos weiterempfehlen.