IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH
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Pragmatische und wirtschaftliche Lösungen
Dank unserer Experten können Sie sich entspannt zurücklehnen
Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift “Grundsätze der Prävention” (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten dazu verpflichtet, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der daraus für die Beschäftigten entstehenden Gefahren, durchzuführen. Die Gefahren sind zu beurteilen, entsprechende Maßnahmen müssen abgeleitet und auf ihre Wirksamkeit kontrolliert, sowie gegebenenfalls angepasst werden. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse sind angemessen zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung wird damit zur Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, wie zum Beispiel Sicherheitsfachkräfte oder Arbeitsmediziner beauftragen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse verbleiben aber beim Arbeitgeber. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an, oder führen diese auf Wunsch für Sie durch.
Weder das Arbeitsschutzgesetz noch die DGUV Vorschrift 1 regeln im Detail, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Vielmehr sollen sich Umfang und Methodik der Gefährdungsbeurteilung immer an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten und Voraussetzungen orientieren. Verpflichtend ist jedoch die Dokumentation. Zu beachten ist, dass Arbeitsschutzvorschriften spezielle Anforderungen an die Dokumentation enthalten können, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung.
Ihre vorteile auf einen Blick
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Individuelle Angebote -
Langjährige Erfahrung
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Rechtskonforme Prüfung -
Schutz von Menschenleben
SO GEHT’S WEITER:
1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH
Gemeinsam identifizieren wir, was Sie beschäftigt und was Sie wirklich brauchen.
2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN
Unser Expertenteam erarbeitet Ihren individuellen Plan und stellt Ihnen die passenden Vorgehensweisen und Produkte vor.
3. ANGEBOT
Wir stehen für absolute Transparenz. Daher erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot zum Projekt.
4. VOR ORT TERMIN
Wir schauen uns gemeinsam die Gegebenheiten vor Ort an und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen.
5. AUSFÜHRUNG
Lehnen Sie sich zurück — wir leiten alles Nötige in die Wege und kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf.
6. ABSCHLUSS
Ihr Projekt ist abgeschlossen! Sie haben weitere Fragen? Auch nach Abschluss des Projektes stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
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Seit nunmehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Bereichen Arbeits- und Brandschutz. Hierbei steht vor allem die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Brandschutzbeauftragter im Vordergrund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter anderem Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, unterweist unsere Mitarbeiter, unterstütz uns aber auch bei der brandschutztechnischen Dokumentation und sorgt dafür dass diese immer dem neuesten Stand entspricht. Ganz allgemein stehen sie uns auch bei rechtlichen Fragen immer beratend zur Seite.

“Herr Knecht betreut uns als externer Brandschutzbeauftragter. Neben den regelmäßigen Begehungen unterstützt er uns bei der Verbesserung des Brandschutzes in unseren Liegenschaften. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung spezieller Gefährdungsbeurteilungen, die Fortschreibung unserer Brandschutzordnung sowie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen und Brandschutzhelferschulungen. Bei der Zusammenarbeit überzeugten uns vor allem die fachliche Kompetenz sowie die Zuverlässigkeit.”

Im Rulantica steht für uns neben dem Badespaß die Sicherheit der Gäste an oberster Stelle. Diese sollte auch in außergewöhnlichen Situationen wie einem Brandalarm stets gewährleistet sein. Daher haben wir mit den Experten der Firma Knecht ein modernes Konzept entwickelt, um bei einem Brandereignis die Gäste bei winterlichen Temperaturen mit Badekleidung nicht wie sonst üblich ins Freie, sondern in einen sicheren Bereich innerhalb des Gebäudes zu evakuieren. Herr Knecht und sein Team stehen uns zudem als Brandschutzbeauftragte auch bei anderen komplexen Fragestellungen stets mit pragmatischen und wirtschaftlichen Lösungsvorschlägen beratend zur Seite.

In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicherheit der Kunden und Mitarbeiter einen sehr hohen Stellenwert. Die IHK Rhein-Neckar arbeitet daher seit mehreren Jahren in Bereichen des Brandschutzes und der Ersten-Hilfe erfolgreich mit dem Unternehmen EHBS Knecht zusammen. Dabei überzeugt das Unternehmen EHBS Knecht als externer Brandschutzbeauftragter durch ein sehr hohes Maß an Professionalität, Zuverlässigkeit und Fachkompetenz. Die eingesetzten Mitarbeiter sind sehr gut geschult und zeichnen sich vor allem durch ihre positive Herangehensweise an jegliche Themen sowie ihre Motivation aus. Aus diesen Gründen können wir das Unternehmen EHBS Knecht vorbehaltlos weiterempfehlen.