EHBS Ingenieure

IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH

     Pro­fi­tie­ren Sie vom Fach­wis­sen & der Erfah­rung unse­rer Exper­ten 

    Prag­ma­ti­sche und wirt­schaft­li­che Lösun­gen

     Dank unse­rer Exper­ten kön­nen Sie sich ent­spannt zurück­leh­nen 

Gefährdungsbeurteilung

Nach dem Arbeits­schutz­ge­setz (ArbSchG) und der Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrift “Grund­sät­ze der Prä­ven­ti­on” (DGUV Vor­schrift 1) sind alle Arbeit­ge­ber unab­hän­gig von der Anzahl der Beschäf­tig­ten dazu ver­pflich­tet, eine Beur­tei­lung der Arbeits­be­din­gun­gen und der dar­aus für die Beschäf­tig­ten ent­ste­hen­den Gefah­ren, durch­zu­füh­ren. Die Gefah­ren sind zu beur­tei­len, ent­spre­chen­de Maß­nah­men müs­sen abge­lei­tet und auf ihre Wirk­sam­keit kon­trol­liert, sowie gege­be­nen­falls ange­passt wer­den. Der Pro­zess der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung sowie die Ergeb­nis­se sind ange­mes­sen zu doku­men­tie­ren. Die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung wird damit zur Grund­la­ge allen betrieb­li­chen Han­delns in Sachen Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit und ist Vor­aus­set­zung für ein erfolg­rei­ches Sicher­heits- und Gesund­heits­ma­nage­ment. Der Arbeit­ge­ber kann die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung selbst durch­füh­ren oder ande­re fach­kun­di­ge Per­so­nen, wie zum Bei­spiel Sicher­heits­fach­kräf­te oder Arbeits­me­di­zi­ner beauf­tra­gen. Die Ver­ant­wor­tung für die Durch­füh­rung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung und die Umset­zung der Ergeb­nis­se ver­blei­ben aber beim Arbeit­ge­ber. Ger­ne bie­ten wir Ihnen unse­re Unter­stüt­zung bei der Durch­füh­rung der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung an, oder füh­ren die­se auf Wunsch für Sie durch.

Weder das Arbeits­schutz­ge­setz noch die DGUV Vor­schrift 1 regeln im Detail, wie die Beur­tei­lung der Arbeits­be­din­gun­gen und die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung durch­zu­füh­ren ist. Viel­mehr sol­len sich Umfang und Metho­dik der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung immer an den kon­kre­ten betrieb­li­chen Gege­ben­hei­ten und Vor­aus­set­zun­gen ori­en­tie­ren. Ver­pflich­tend ist jedoch die Doku­men­ta­ti­on. Zu beach­ten ist, dass Arbeits­schutz­vor­schrif­ten spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen an die Doku­men­ta­ti­on ent­hal­ten kön­nen, z. B. die Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung oder die Gefahr­stoff­ver­ord­nung.

Ihre vorteile auf einen Blick

SO GEHT’S WEITER:

1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Gemein­sam iden­ti­fi­zie­ren wir, was Sie beschäf­tigt und was Sie wirk­lich brau­chen.

2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN

Unser Exper­ten­team erar­bei­tet Ihren indi­vi­du­el­len Plan und stellt Ihnen die pas­sen­den Vor­ge­hens­wei­sen und Pro­duk­te vor.

3. ANGEBOT

Wir ste­hen für abso­lu­te Trans­pa­renz. Daher erhal­ten Sie von uns ein detail­lier­tes Ange­bot zum Pro­jekt.

4. VOR ORT TERMIN

Wir schau­en uns gemein­sam die Gege­ben­hei­ten vor Ort an und bespre­chen gemein­sam das wei­te­re Vor­ge­hen.

5. AUSFÜHRUNG

Leh­nen Sie sich zurück — wir lei­ten alles Nöti­ge in die Wege und küm­mern uns um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf.

6. ABSCHLUSS

Ihr Pro­jekt ist abge­schlos­sen! Sie haben wei­te­re Fra­gen? Auch nach Abschluss des Pro­jek­tes ste­hen wir Ihnen bera­tend zur Sei­te.

gehen sie auf nummer sicher

DESWEGEN sind wir ihr  partner für sicherheit und brandschutz

EHBS Knecht Thomas und Steffi Knecht
RALF QUISINSKY Gesell­schaf­ter Sost­mei­er Trans­port & Logis­tik

Seit nun­mehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Berei­chen Arbeits- und Brand­schutz. Hier­bei steht vor allem die Tätig­keit als Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und als Brand­schutz­be­auf­trag­ter im Vor­der­grund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter ande­rem Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen und Betriebs­an­wei­sun­gen, unter­weist unse­re Mit­ar­bei­ter, unter­stütz uns aber auch bei der brand­schutz­tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on und sorgt dafür dass die­se immer dem neu­es­ten Stand ent­spricht. Ganz all­ge­mein ste­hen sie uns auch bei recht­li­chen Fra­gen immer bera­tend zur Sei­te.

ANDREAS GIEGERICH (LEITUNG FACILITY-MANAGEMENT BANKHAUS METZLER)

“Herr Knecht betreut uns als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter. Neben den regel­mä­ßi­gen Bege­hun­gen unter­stützt er uns bei der Ver­bes­se­rung des Brand­schut­zes in unse­ren Lie­gen­schaf­ten. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re die Erstel­lung spe­zi­el­ler Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen, die Fort­schrei­bung unse­rer Brand­schutz­ord­nung sowie die regel­mä­ßi­ge Durch­füh­rung von Eva­ku­ie­rungs­übun­gen und Brand­schutz­hel­fer­schu­lun­gen. Bei der Zusam­men­ar­beit über­zeug­ten uns vor allem die fach­li­che Kom­pe­tenz sowie die Zuver­läs­sig­keit.”

MICHAEL KREFT VON BYERN Direk­tor Was­ser­park Rulan­ti­ca

Im Rulan­ti­ca steht für uns neben dem Bade­spaß die Sicher­heit der Gäs­te an obers­ter Stel­le. Die­se soll­te auch in außer­ge­wöhn­li­chen Situa­tio­nen wie einem Brand­alarm stets gewähr­leis­tet sein. Daher haben wir mit den Exper­ten der Fir­ma Knecht ein moder­nes Kon­zept ent­wi­ckelt, um bei einem Brand­er­eig­nis die Gäs­te bei win­ter­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren mit Bade­klei­dung nicht wie sonst üblich ins Freie, son­dern in einen siche­ren Bereich inner­halb des Gebäu­des zu eva­ku­ie­ren. Herr Knecht und sein Team ste­hen uns zudem als Brand­schutz­be­auf­trag­te auch bei ande­ren kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen stets mit prag­ma­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Lösungs­vor­schlä­gen bera­tend zur Sei­te.

CAY KRAPF Lei­tung Faci­li­ty-Manage­ment IHK Rhein-Neckar

In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicher­heit der Kun­den und Mit­ar­bei­ter einen sehr hohen Stel­len­wert. Die IHK Rhein-Neckar arbei­tet daher seit meh­re­ren Jah­ren in Berei­chen des Brand­schut­zes und der Ers­ten-Hil­fe erfolg­reich mit dem Unter­neh­men EHBS Knecht zusam­men. Dabei über­zeugt das Unter­neh­men EHBS Knecht als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter durch ein sehr hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät, Zuver­läs­sig­keit und Fach­kom­pe­tenz. Die ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter sind sehr gut geschult und zeich­nen sich vor allem durch ihre posi­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se an jeg­li­che The­men sowie ihre Moti­va­ti­on aus. Aus die­sen Grün­den kön­nen wir das Unter­neh­men EHBS Knecht vor­be­halt­los wei­ter­emp­feh­len.