EHBS Ingenieure

IHRE SICHERHEIT IST UNSER ANSPRUCH

     Pro­fi­tie­ren Sie vom Fach­wis­sen & der Erfah­rung unse­rer Exper­ten 

    Prag­ma­ti­sche und wirt­schaft­li­che Lösun­gen

     Dank unse­rer Exper­ten kön­nen Sie sich ent­spannt zurück­leh­nen 

Prüfung nach DGUV

Unse­re EHBS Knecht inter­nen Exper­ten im Bereich Arbeits­si­cher­heit unter­stüt­zen Sie kom­pe­tent auf die­sem Gebiet. Neben der umfas­sen­den Bera­tung und Betreu­ung im Bereich des Arbeits­schut­zes bie­ten wir eben­so Prüf­leis­tun­gen an. Die­se gewähr­leis­ten Ihren Mit­ar­bei­tern einen siche­ren Arbeits­platz.

War­um ist die Prü­fung nach DGUV so wich­tig? Die wie­der­keh­ren­de Prü­fung von Anla­gen und Arbeits­mit­teln hat eine ent­schei­den­de Bedeu­tung im Arbeits­schutz. Auf der einen Sei­te steht die Erfül­lung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten – wie zum Bei­spiel aus der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung – oder Vor­schrif­ten der Berufs­ge­nos­sen­schaft – bei­spiels­wei­se Vor­schrift 3 „elek­tri­sche Anla­gen und Betriebs­mit­tel“. Auf der ande­ren Sei­te liegt es im Inter­es­se jedes Betrie­bes, durch den Ein­satz von siche­ren Arbeits­mit­teln sowohl die Gesund­heit der arbei­ten­den Per­so­nen als auch den wirt­schaft­li­chen Erfolg des Unter­neh­mens sicher­zu­stel­len.

weitere Leistungen

DAS BIETEN WIR IHNEN

Im Sin­ne der Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung (Betr­SichV) gehö­ren Lei­tern und Trit­te, die vom Arbeit­ge­ber im Bereich der Arbeits­stät­te oder öffent­li­chen Orten bereit­ge­stellt wer­den, zu Arbeits­mit­teln. Für den Ein­satz­zweck muss vom Unter­neh­mer vor der Ver­wen­dung eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung (GEBU) erstellt wer­den. Lei­tern und Trit­te müs­sen gegen unbe­fug­te Benut­zung gesi­chert sein und auf Grund­la­ge der GEBU regel­mä­ßig nach DGUV Infor­ma­ti­on 208–016 geprüft wer­den. Für die erfor­der­li­che, wie­der­keh­ren­de Prü­fung, in der die Prüf-Art, ‑Umfang und ‑Fris­ten fest­ge­legt sind, kann eine befä­hig­te Per­son nach § 2 (6) Betr­SichV mit Sach­kun­de­nach­weis nach § 7 Arbeits­schutz­ge­setz vom Arbeit­ge­ber beauf­tragt wer­den.

DAS BIETEN WIR IHNEN

Arbeits­mit­tel, die Schä­den ver­ur­sa­chen­den Ein­flüs­sen aus­ge­setzt sind, die zu Gefähr­dun­gen der Beschäf­tig­ten füh­ren kön­nen, hat der Arbeit­ge­ber wie­der­keh­rend von einer zur Prü­fung befä­hig­ten Per­son prü­fen zu las­sen. Die Sicher­heit von Rega­len wird in DGUV Infor­ma­ti­on 208–043 beschrie­ben. Die DIN EN 15 635 für orts­fes­te Rega­le aus Stahl gibt eine Min­dest­prüf­frist von einem Jahr vor. Die Prüf­frist wird jedoch nach Bean­spru­chung der Arbeits­mit­tel vor Inbe­trieb­nah­me in der Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung fest­ge­legt und kann auch viel kür­zer sein. Die durch­ge­führ­ten Prü­fun­gen, fest­ge­stell­te Män­gel und deren Besei­ti­gung sind ent­spre­chend §14 (7) Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung zu doku­men­tie­ren.

Ihre vorteile auf einen Blick

SO GEHT’S WEITER:

1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Gemein­sam iden­ti­fi­zie­ren wir, was Sie beschäf­tigt und was Sie wirk­lich brau­chen.

2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN

Unser Exper­ten­team erar­bei­tet Ihren indi­vi­du­el­len Plan und stellt Ihnen die pas­sen­den Vor­ge­hens­wei­sen und Pro­duk­te vor.

3. ANGEBOT

Wir ste­hen für abso­lu­te Trans­pa­renz. Daher erhal­ten Sie von uns ein detail­lier­tes Ange­bot zum Pro­jekt.

4. VOR ORT TERMIN

Wir schau­en uns gemein­sam die Gege­ben­hei­ten vor Ort an und bespre­chen gemein­sam das wei­te­re Vor­ge­hen.

5. AUSFÜHRUNG

Leh­nen Sie sich zurück — wir lei­ten alles Nöti­ge in die Wege und küm­mern uns um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf.

6. ABSCHLUSS

Ihr Pro­jekt ist abge­schlos­sen! Sie haben wei­te­re Fra­gen? Auch nach Abschluss des Pro­jek­tes ste­hen wir Ihnen bera­tend zur Sei­te.

gehen sie auf nummer sicher

DESWEGEN sind wir ihr  partner für sicherheit und brandschutz

EHBS Knecht Thomas und Steffi Knecht
RALF QUISINSKY Gesell­schaf­ter Sost­mei­er Trans­port & Logis­tik

Seit nun­mehr ca. 1 Jahr betreut uns die Fa. EHBS Knecht in den Berei­chen Arbeits- und Brand­schutz. Hier­bei steht vor allem die Tätig­keit als Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und als Brand­schutz­be­auf­trag­ter im Vor­der­grund. Die Fa. EHBS Knecht erstellt für uns unter ande­rem Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen und Betriebs­an­wei­sun­gen, unter­weist unse­re Mit­ar­bei­ter, unter­stütz uns aber auch bei der brand­schutz­tech­ni­schen Doku­men­ta­ti­on und sorgt dafür dass die­se immer dem neu­es­ten Stand ent­spricht. Ganz all­ge­mein ste­hen sie uns auch bei recht­li­chen Fra­gen immer bera­tend zur Sei­te.

ANDREAS GIEGERICH (LEITUNG FACILITY-MANAGEMENT BANKHAUS METZLER)

“Herr Knecht betreut uns als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter. Neben den regel­mä­ßi­gen Bege­hun­gen unter­stützt er uns bei der Ver­bes­se­rung des Brand­schut­zes in unse­ren Lie­gen­schaf­ten. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re die Erstel­lung spe­zi­el­ler Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen, die Fort­schrei­bung unse­rer Brand­schutz­ord­nung sowie die regel­mä­ßi­ge Durch­füh­rung von Eva­ku­ie­rungs­übun­gen und Brand­schutz­hel­fer­schu­lun­gen. Bei der Zusam­men­ar­beit über­zeug­ten uns vor allem die fach­li­che Kom­pe­tenz sowie die Zuver­läs­sig­keit.”

MICHAEL KREFT VON BYERN Direk­tor Was­ser­park Rulan­ti­ca

Im Rulan­ti­ca steht für uns neben dem Bade­spaß die Sicher­heit der Gäs­te an obers­ter Stel­le. Die­se soll­te auch in außer­ge­wöhn­li­chen Situa­tio­nen wie einem Brand­alarm stets gewähr­leis­tet sein. Daher haben wir mit den Exper­ten der Fir­ma Knecht ein moder­nes Kon­zept ent­wi­ckelt, um bei einem Brand­er­eig­nis die Gäs­te bei win­ter­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren mit Bade­klei­dung nicht wie sonst üblich ins Freie, son­dern in einen siche­ren Bereich inner­halb des Gebäu­des zu eva­ku­ie­ren. Herr Knecht und sein Team ste­hen uns zudem als Brand­schutz­be­auf­trag­te auch bei ande­ren kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen stets mit prag­ma­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Lösungs­vor­schlä­gen bera­tend zur Sei­te.

CAY KRAPF Lei­tung Faci­li­ty-Manage­ment IHK Rhein-Neckar

In der IHK Rhein-Neckar hat die Sicher­heit der Kun­den und Mit­ar­bei­ter einen sehr hohen Stel­len­wert. Die IHK Rhein-Neckar arbei­tet daher seit meh­re­ren Jah­ren in Berei­chen des Brand­schut­zes und der Ers­ten-Hil­fe erfolg­reich mit dem Unter­neh­men EHBS Knecht zusam­men. Dabei über­zeugt das Unter­neh­men EHBS Knecht als exter­ner Brand­schutz­be­auf­trag­ter durch ein sehr hohes Maß an Pro­fes­sio­na­li­tät, Zuver­läs­sig­keit und Fach­kom­pe­tenz. Die ein­ge­setz­ten Mit­ar­bei­ter sind sehr gut geschult und zeich­nen sich vor allem durch ihre posi­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se an jeg­li­che The­men sowie ihre Moti­va­ti­on aus. Aus die­sen Grün­den kön­nen wir das Unter­neh­men EHBS Knecht vor­be­halt­los wei­ter­emp­feh­len.